Einsatz von Junioren/Juniorinnen in Herren-/Frauenmannschaften

Saison 2014/2015:

Gemäß § 27 Abs. 1 der Jugendordnung ("Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften") können ältere A-Junioren (dies sind im Spieljahr 2014/2015 alle A-Junioren des Jahrgangs 1996) in allen Herrenmannschaften mitwirken.

Jüngere A-Junioren (dies sind im Spieljahr 2014/2015 alle A-Junioren des Jahrgangs 1997) dürfen in den Herrenmannschaften nicht eingesetzt werden.

Ältere B-Juniorinnen (dies sind im Spieljahr 2014/2015 alle B-Juniorinnen des Jahrgangs 1998) können in allen Frauenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden, wobei ein Einsatz in einer Frauenmannschaft nur einmal am gleichen Wochenende (Freitag bis Sonntag einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage) erfolgen darf. Bei den älteren B-Juniorinnen (diese sind noch nicht 18 Jahre alt) ist aus versicherungsrechtlichen Gründen zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern und ein ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Frauenfußball (ein einfaches allgemeinärztliches Attest, das die Tauglichkeit im Frauenfußball bescheinigt, ist ausreichend) beim Verein gut aufzubewahren. Grundlage hierfür ist § 28 Frauen- und Mädchenordnung.

Einen gesonderten Nachweis (so genannte Genehmigungsmarke) gibt es seit dem Beschluss des Verbandstages von 2002 für o. g. Personenkreis (ältere A-Junioren, ältere B-Juniorinnen, jüngere A-Junioren mit vollendetem 18. Lebensjahr) nicht mehr. Es ist kein Antrag mehr beim BFV einzureichen.

Die kompletten Bestimmungen zu dieser Thematik finden Sie im § 27 der Jugendordnung bzw. § 28 der Frauen- und Mädchenordnung.

Ergänzende Hinweise:
- Junioren und Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einem Verbandsspiel eingesetzt werden.
- Bei einem Vereinswechsel von A-Junioren bzw. B-Juniorinnen muss der aufnehmende Verein auch mit einer eigenen Mannschaft bzw. Spielgemeinschaft in diesen Alterklassen am Spielbetrieb teilnehmen, da sonst kein Spielrecht für den neuen Verein erteilt werden kann.